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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen Restaurant und Lieferservice Ursuppe Plauen

Geltungsbereich

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Grundlage jeder Leistung des Restaurant und Lieferservice Ursuppe Plauen (weiterhin „Lieferant“ genannt) an seine Vertragspartner (weiterhin „Kunde“ genannt). Der Kunde erkennt diese mit seiner Bestellung vollumfänglich an.

2. Widersprüche und/oder eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten von vorn herein als nichtig.

Zustandekommen eines Vertrages

1. Die veröffentlichten Preislisten des Lieferanten stellen zunächst kein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages dar. Der Kunde wird jedoch aufgefordert, ein Angebot durch die entsprechende Bestellung abzugeben.

2. Durch seine Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot gerichtet auf den Abschluss eines Kaufvertrages ab. 

3. Die Erklärung der Annahme des Vertragsangebotes erfolgt durch die Auslieferung der Ware oder eine ausdrückliche Annahmeerklärung.

4. Irrtümer, Schreib- und Druckfehler bleiben dem Lieferanten vorbehalten. Der Kunde hat im Fall einer Korrektur jedoch ein uneingeschränktes Rücktrittsrecht vom Liefervertrag.

5. Der Lieferant kann und muss nicht gewährleisten, dass die in den Preislisten aufgeführte Auswahl durchgehend vorrätig ist. Der Kunde hat im Fall nicht ausreichender Verfügbarkeit der bestellten Auswahl ein uneingeschränktes Rücktrittsrecht vom Liefervertrag.

6. Auf den Veröffentlichungen des Lieferanten verwendete Produkt- und Schmuckbilder sind zum Teil symbolisch, die gelieferten Waren können in Farbe, Konsistenz oder Verpackung abweichen. 

7. Bestellungen des Kunden können per Internet, Fax, oder persönlich übermittelt werden. Telefonische Bestellungen sind ausgeschlossen.

Bestellung

1. Der Kunde bestellt die von ihm gewünschten Waren in handelsüblichen Mengen. Alle unsere Waren werden handwerklich gefertigt. Da es sich um Lebensmittel handelt, ist die Bestellung verbindlich und vom Umtausch ausgeschlossen. Bei darüber hinaus gehenden Mengen bedarf es einer gesonderten Absprache.

2. Bestellungen können nur während den vom Lieferanten bekannt gegebenen Zeiten abgegeben werden.

3. Wir behalten uns im Einzelfall vor, eine Auslieferung ohne Angabe von Gründen abzulehnen. 

Preise

Die angegebenen Preise verstehen sich, wenn nicht ausdrücklich anders aufgeführt, inklusive der derzeit gültigen Mehrwertsteuer. Preisänderungen bleiben dem Lieferanten vorbehalten.
Vom Kunden bestellte Personalkosten, Leihgebühren und Handelsware werden zur jeweils gültigen Preisliste des Lieferanten abgerechnet.

Widerruf

1. Bestellungen aus dem regelmäßigen Tagesangebot des Lieferanten kann der Kunde am Tag der Lieferung bis zum Ablauf der vom Lieferanten auch für Bestellungen bekannt gegebenen Zeiten widerrufen. 

2. Bestellungen außerhalb des regelmäßigen Tagesangebots, auf Wunsch angefertigte Speisen, insbesondere Caterings, zeitlich begrenzte Raumnutzungen, Personalbuchungen und die Ausleihe von Mehrweggegenständen des Lieferanten kann der Kunde, insofern keine individuelle Vereinbarung dazu schriftlich getroffen wurde, zu folgenden Fristen vor der ersten Leistung zu pauschalen Aufwandentschädigungen widerrufen: Bis 30 Kalendertage zu tatsächlich entstandenen und nachzuweisenden Unkosten bzw. Auslagen, 8 bis 29 Kalendertage zu 10%, 2 bis 7 Kalendertage zu 50%, am Tag der ersten Leistung zu 100% der vereinbarten Bezahlung.

3. Die Gewährleistungsrechte des Kunden werden hiervon jedoch nicht berührt.

Auslieferung

1. Die Lieferung erfolgt zu den vom Lieferanten bekannt gegebenen Zeiten. Abweichende Wünsche oder Bedingungen des Kunden sind nicht verbindlich und gelten bei Auftragsannahme als ausgeschlossen.

2. Die Lieferung ohne gesonderte Absprache erfolgt ausschließlich im Stadtgebiet Plauen inklusive seinen Ortsteilen. 

3. Die Lieferung erfolgt ab dem jeweils gültigen Mindestbestellwert. 

4. Ausgeliefert wird an die vom Kunden angegebene Adresse. Pro Bestellung kann nur eine Lieferadresse angegeben werden. 

5. Die Lieferung erfolgt bis an die Haustür bzw. die erste Abstellmöglichkeit im Gebäude.

6. Ist die Lieferadresse fehlerhaft, unvollständig oder ist der Empfänger unter der Adresse nicht bekannt, so trägt der Kunde die Verantwortung. Wir behalten uns in diesen Fällen vor, den kompletten Betrag in Rechnung zu stellen.

7. Besondere Anlieferungsorte müssen vor einer Anlieferung vereinbart werden.

Bezahlung

1. Die Kaufpreiszahlung ist abzugsfrei bei Warenlieferung in bar fällig. 

2. Besondere Zahlungsvereinbarungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Lieferanten.

3. Wert-Gutscheine des Lieferanten sind ausschließlich für Ware bestimmt, die der Kunde im Restaurant zum Verzehr außerhalb der Räume abholt. Die Bezahlung mit Wert-Gutscheinen ist bereits zusammen mit der Bestellung bekanntzugeben.

4. Der die Lieferung zustellende Mitarbeiter ist berechtigt, gegen Aushändigung der Ware zu kassieren. Der dem Kunden bei der Bezahlung übergebene Beleg ist gleichzeitig Lieferschein und Rechnung.

Rabatte, Nachlässe, kostenfreie Zugaben, Bonusprogramme

1. Zugaben und Aktionen sind nur im vom Lieferanten definierten Zeitraum und Umfang, teilweise unter bestimmten Bedingungen gültig. Ein Rechtsanspruch auf unbezahlte Leistungen besteht zu keinem Zeitpunkt.

2. Die Werte können weder ausgezahlt noch sonst irgendwie gutgeschrieben werden.

3. Mehrere Rabatte, Nachlässe, kostenfreie Zugaben oder die Teilnahme an Bonusprogrammen können nicht kombiniert werden.

Catering

1. Der Lieferant liefert auf Bestellung und Kundenwunsch Caterings mit und ohne Service, mit und ohne Technik, Geschirr oder Equipment in verschiedenen Buffet-Formen innerhalb und außerhalb des Restaurants.

2. Die vereinbarten Portionen und Preise sind verbindlich.

Mehr- oder Mindermengen können bis 7 Kalendertage vor der ersten Leistung nur verändert werden, wenn der Kunde der Neuberechnung der Preise des Lieferanten zustimmt. Stimmt dieser nicht zu, bleibt die vorherige Vereinbarung gültig.

3. Die vereinbarten Rahmenbedingungen wie zugesicherter Platz, Möbel, Strom- und Wasseranschlüsse, Helfer, Liefer-, Auf- und Abbau- sowie Einsatzzeiten sind verbindlich. Sind diese nicht wie vereinbart vorgefunden oder umsetzbar, ist der Lieferant ohne Rücksprache berechtigt, diese Umstände von Dritten im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Kunden zu bestellen oder kostenpflichtig aus eigenem Bestand zu liefern. 

4. Ist die Auslieferung der Bestellung vor Ort in üblicher Art und Güte (allgemeine Hygiene, Arbeits- und Unfallschutz, Ansehen in der Öffentlichkeit) unzumutbar, kann der Lieferant diese verweigern. Das Entgelt für die Lieferung bleibt in diesem Fall in vollem Umfang fällig.

Vermietung

1. Die Räume des Lieferanten können außerhalb der Öffnungszeiten gegen ein Entgelt zeitlich begrenzt gemietet werden. Hier: Restaurant Ursuppe, Windmühlenstraße 4, 08523 Plauen.

2. Die Nutzung ist bis maximal 1:00 Uhr nachts möglich.

3. Bei nicht-privaten Nutzungen ist der rechtsverbindliche Veranstalter im Eingangsbereich, von außen sichtbar, auszuweisen.

4. Das Hausrecht verbleibt dabei in jedem Fall beim Lieferanten.

5. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume ist untersagt.

6. Die Nutzung der Räume kann der Lieferant bei Fälligkeit der vollständigen Miete untersagen, wenn der Kunde im Vorfeld des Vertrags falsche oder irreführende Angaben (z.B. Veranstalter, Zweck, Eintrittsgelder) gemacht hat.

7. Für Schäden oder Verluste, die der Kunde, seine Mitarbeiter, beauftragte Dritte oder Gäste innerhalb des Nutzungszeitraumes im Nutzungsgegenstand verursachen, haftet der Kunde. Er hat für die Neubeschaffung, Reparatur und/oder Reinigung die vollen Kosten zu tragen.

8. Für den Kunden beschaffte technische und sonstige Einrichtungen von Dritten bestellt der Lieferant im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Kunden. Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt den Lieferanten von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.

9. Alle Genehmigungen, die für seine Nutzung eventuell nötig sind, sind vom Kunden zu beantragen. Anfallende GEMA- sowie weitere Kosten/Abgaben sind vom Kunden zu tragen.

10. Der Kunde versichert, im Besitz einer Haftpflichtversicherung zu sein. Weiterhin ist der Kunde verpflichtet für den Zeitraum der Nutzung die Sicherheit der Räume zu gewährleisten.

11. Zur Lautstärke gilt die Polizeiverordnung der Stadt Plauen. Ab 22 Uhr ist im und vor dem Gebäude auf Zimmerlautstärke zu achten.

Ausleihe und Pfand

1. Alle Mehrweggegenstände sind nur leihweise zur Verfügung gestellt und spätestens zum vereinbarten Ende der Ausleihe gereinigt zurückzugeben.

2. Erfolgt die Rückgabe der Gegenstände verdreckt, werden Reinigungskosten berechnet. Erfolgt die Rückgabe verspätet, werden tatsächlich entstandene und nachzuweisende Unkosten berechnet. Im Fall von Beschädigung oder Verlust wird der Neubeschaffungswert in Rechnung gestellt.

3. Der Lieferant ist berechtigt, einen Pfand zu verlangen. Über diesen ist eine Quittung in der Form nach Wahl des Lieferanten auszustellen und dem Kunden auszuhändigen. Der Pfand wird dem Kunden bei fristgemäßer sowie vollständiger Rückgabe der unbeschädigten und unverschmutzten Gegenstände zurückgegeben.

Mehrweggeschirr zum portionsweisen Transport

1. Als Mehrweggeschirr zum portionsweisen Transport werden mehrfach verwendbare Schüsseln des Herstellers MEPAL bezeichnet. Die Schüsseln werden ausschließlich als Set, besteht aus einer Schüssel und einem passenden Deckel ausgegeben, sind ausschließlich für den Transport der portionsweise abgefüllten Speisen in üblicher Menge bestimmt und auf dem Deckel mittels eines dauerhaft haltbaren Aufklebers als das Eigentum des Lieferanten gekennzeichnet. Es werden entsprechend der angebotenen Füllmengen die Größen 500 ml beziehungsweise 750 ml verwendet.

2. Der Kunde hinterlegt einen Pfand i.H.v. 5,00 EUR inkl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer je Set, unabhängig von der Größe. Als Quittung dient der Kassenbon, welcher für die Rückgabe / Rückzahlung nicht erforderlich ist.

3. Das Mehrweggeschirr wird nur leihweise, hier jedoch unbefristet zur Verfügung gestellt. Dem Kunden ist bei Rückgabe des kompletten Sets freigestellt, den hinterlegten Pfandbetrag zurück zu verlangen oder gegen ein anderes Set, gleich welcher Größe, einzutauschen.

4. Das Mehweggeschirr ist grob gespült und frei von Essensresten zurück zu geben. Im Fall von Beschädigung oder Verlust von Schüssel, Deckel oder der Eigentumsmarkierung des Lieferanten erlischt der Anspruch auf Erstattung des hinterlegten Pfandbetrags vollständig.

Eigentumsvorbehalt

Der Eigentumsvorbehalt wird gesetzlich durch § 449 (1) BGB geregelt. Zudem obliegt die Eigentumsübergabe der aufschiebenden Bedingung gemäß § 158 (1) BGB, wonach die gelieferte Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises im Eigentum des Lieferanten bleibt.

Gewährleistung

1. Die Gewährleistungsrechte des Kunden richten sich nach den allgemeinen gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.

2. Eine Garantie wird vom Lieferanten nicht erklärt.

3. Die Ware ist bei Übergabe auf äußere Beschädigungen und offensichtliche Fehler zu überprüfen und gegebenenfalls sofort zu reklamieren. 

4. Ist die gelieferte Ware mangelhaft, kann der Kunde Nacherfüllung durch Ersatzlieferung verlangen. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde bei einem nicht unerheblichen Mangel vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern.

Leistungsverhinderung

Für den Fall, dass der Lieferant die geschuldete Leistung begründet (Unmöglichkeit, nicht vertretbare Umstände, Naturkatastrophen, behördliche Auflagen, Unfall, Schutz von Gesundheit und Leben) nicht erbringen kann, ist dieser für die Dauer der Hinderung von der Leistungspflicht befreit und damit zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Ferner ist der Lieferant berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, wenn dieser unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen (z.B. des Kunden oder Zwecks) zustande kam, der Lieferant begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder sein Ansehen in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Lieferanten zuzurechnen ist oder aber ein Verstoß gegen die Pflichten des Kunden (z.B. Anzahlungen) vorliegt.

Haftung

1. Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Der vorstehende Haftungsausschluss gilt auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters, sofern der Kunde Ansprüche gegen diese geltend macht.

2. Von dem unter Ziffer 1 bestimmten Haftungsausschluss ausgenommen sind Schadensersatzansprüche aufgrund einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit und Schadensersatzansprüche aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig sind. Von dem Haftungsausschluss ebenfalls ausgenommen ist die Haftung für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

3. Eine etwaige Haftung der Warenlieferung aus der Anliefervereinbarung ist begrenzt auf den bestellten Warenwert, es sei denn, es liegt vorsätzliches bzw. grob fahrlässiges Verhalten vor. 

4. Zum Zeitpunkt der Entgegennahme der bestellten Waren durch den Kunden geht die Gefahr von Verlust, Beschädigung oder Verderb der Waren auf den Kunden über.

5. Die gelieferten Gerichte sind ausschließlich zum sofortigen Verzehr bestimmt.

6. Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes (ProdHaftG) bleiben unberührt.

7. Mitgeführte persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden im Restaurant. Der Lieferant übernimmt für Verlust oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.

Datenschutz

Zur Erfüllung der gegenseitigen Vertragspflichten notwendige Erhebung, Verarbeitung und Weitergabe personenbezogener Daten der Kunden erfolgt ausdrücklich unter Beachtung der gesetzlichen Regelungen. Der Kunde erkennt mit seiner Bestellung die Datenschutzbestimmungen des Lieferanten (https://ursuppe.de/datenschutz/ ) vollumfänglich an.  

Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der allgemeinen Geschäftsbedingungen ansonsten nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Bestimmungen. Das gleiche gilt, soweit die allgemeinen Geschäftsbedingungen eine nicht vorhergesehene Lücke aufweisen.

Gerichtsstand

1. Auf Verträge zwischen dem Lieferanten und dem Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts sowie des internationalen Privatrechts Anwendung.

2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und dem Lieferanten ist der Sitz des Lieferanten.

Anbieter

Michael Weißwange
Ursuppe Plauen
Windmühlenstraße 4
08523 Plauen

Telefon Büro: +49 3741 279891
Telefax Büro: +49 3741 1469690
E-Mail Büro: office@vierland.de
Website: www.ursuppe.de

Urheberrecht

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